AGB
stand 08/2024
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Buchung eines Fotoshootings bei JULES LÅND LEBEN stimmt die Kundin den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Sollten Fragen diesbezüglich sein, können diese vor dem Fotoshooting gerne per E-Mail oder telefonisch an mich gestellt werden.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Julia Zielske im Folgenden „Fotografin“ genannt durchgeführten Rechtsgeschäfte für „JULES LÅND LEBEN“. Im Falle individualvertraglicher Regelungen gehen diese den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Durch die Erteilung des Kundenauftrages durch den Kunden und dessen Annahme durch den Fotografen wird ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen geschlossen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit bereits vorsorglich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen auch dann keine Gültigkeit, wenn im Einzelfall kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich vollständig oder in Teilen anerkennt.
2. Auftragsproduktionen & Fotoshootings
Mit Beginn der Leistungen endet das gesetzliche Widerrufsrecht. Auch im Falle der Nichtinanspruchnahme der von der Fotografin bereits erbrachten Leistungen erlischt die Pflicht zur Zahlung des Kunden nicht. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zur einer Rückerstattung möglicher bereits geleisteter Zahlungen.
Nach Abschluss des Auftrages ist der vereinbarte Anzahlungsbetrag an die Fotografin zu entrichten. Die letzte Rate wird spätestens vor der Datenaufbereitung bzw. der Auslieferung der fertigen Bilder fällig.
Gemäß der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Steuer ausgewiesen.
Die Aufnahmen werden dem Kunden innerhalb von 3-5 Werktagen nach Beendigung des Fotoshootings in Form einer Online-Galerie zur Auswahl zur Verfügung gestellt. Diese Bilder sind unbearbeitet und gelten nur dem Zwecke der Auswahl, der Kunde darf dieses Bildmaterial nicht speichern. Je nach gewähltem Paket ergibt sich die Anzahl der zu bearbeitenden Bilder, mehr Bilder können jederzeit nachgebucht werden – in welcher künstlerischen Form die Bearbeitung der Aufnahmen erfolgt, liegt im Ermessen der Fotografin, sofern nicht abweichend vereinbart. Besondere Wünsche zur Bearbeitung können geäußert, müssen aber nicht umgesetzt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden nicht überein, kann aber muss die Fotografin diesem nicht entgegenkommen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt. Im Falle von Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden und der Fotografin vereinbart. Innerhalb von höchstens 6 Wochen, je nach Auftragslage, stehen dem Kunden die fertig bearbeiteten Dateien zum Download (falls nicht anders besprochen) zur Verfügung.
Die Fotografin gewährleistet eine Freiheit der Aufnahmen von Sach- und Rechtsmängeln für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Hochladens auf Ihre Website. Die Fotografin haftet nur für von ihr oder von Personen, die in ihrem Auftrag bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen tätig werden, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Nutzungsrechte der Fotografin
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Hochladen und eines möglichen Abrufes durch den Kunden die Fotografin. Die Fotografin hat ein zeitlich, räumlich, sachlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle bei Vertragsschluss bekannten Verwendungsbereiche (er darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen usw… )
Der Kunde erkennt an, dass das Bildmaterial ggf. anderweitig kommerziell genutzt werden kann.
Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, wird der Kunde umgehend hiervon informiert, weitere Ansprüche hat er jedoch nicht – auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag…). Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Aufnahmen gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos, auf dem das Gesicht des Besitzers erkennbar ist nicht veröffentlicht werden etc., muss dieses ausdrücklich vor dem Fotoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden. Ist der Einbehalt der Nutzungsrechte von Seite des Kunden erwünscht, so kann der Kunde dies gegen einen angemessenen Aufpreis erwirken. Auch der Einbehalt des Veröffentlichungsrechtes muss vor Beginn des Shootings deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
4. Nutzungsrechte des Kunden
Mit der Beauftragung der Fotografin erwirbt der Kunde folgende Rechte an den entstandenen Aufnahmen:
1. Private Nutzungsrechte (unter privater Nutzung ist nur das zu verstehen ist, was für den eigenen, privaten Gebrauch und Zweck verwendet wird und was nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet wird).
2. Die Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art.
3. Veröffentlichung der Bilder im Internet in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen Homepage – hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Bilddatei zu verwenden.
4. Einfache Nutzungsrechte – kommerziell, uneingeschränkt & international FÜR 5 JAHRE – NICHT EXKLUSIV!
Exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form, sowie einer angemessenen zusätzlichen Vergütung.
Erstellung von Drucken jeglicher Art für den privaten Gebrauch. Hiervon abweichende Nutzungsarten sind vor Beginn der Nutzung des Fotografen zur Anzeige zu bringen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist folgendes nicht gestattet:
- Der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern…) oder gar digitalen Dateien des Bildmaterials ist untersagt.
- Die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen hält und diese ebenfalls nur privat nutzt.
- Es ist nicht gestattet das Bildmaterial anderwetig kommerziell zu nutzen.
- Werbliche, redaktionelle und andere exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form und bedingen einen Preisaufschlag.
5. Allgemeiner Umgang mit Dateien und Fotografien
Das Bildmaterial darf in keiner Form ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden, dazu zählen auf Filter von Diensten wie z.B. Instagram. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden. Unter keinen Umständen darf die Fotografensignatur, welche die Namensnennung der Fotografin gewährleistet, entfernt werden. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für eine Verwendung im Rahmen der gewährten Nutzung in unveränderter Form.
6. Urheberrecht & Namensnennung
Im Falle der von der Fotografin genehmigten gewerblichen Nutzung von Bildmaterial hat die Fotografin ein Recht auf die Nennung ihres Namens.
Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer Fotografensignatur versehen geliefert.
Es ist darauf zu achten, dass bei größerer Veröffentlichung im Internet (z.B. in einer Gruppe bei Facebook, auf einer Website…) ebenso wie bei Druckerzeugnissen (z.B. Bücher, Zeitschriften, Berichte im Internet, auf einem Blog usw…) u.a. auf den Namen der Fotografin hingewiesen wird. Die Nennung kann in unterschiedlichen Formen, zum Beispiel auch durch eine Verlinkung (Homepage oder Social Media Kanäle) erfolgen.
Nutze gerne meine Fotos. Verlink mich dafür bitte einfach:
https://www.instagram.com/jules_land_leben
Nenne den Link bitte: Fotos von JULES LÅND LEBEN | nachhaltige Markenfotografie Berlin
7. Vetragsstrafe & Schadensersatz
Verstöße z.B. nicht genehmigte Veröffentlichung / Verbreitung, auch jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar.
Werden Fotos, die gegen die AGB verstoßen nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden.
Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte (z.B. Schadensersatz) bleibt hiervon unberührt.
Die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen durch den Fotografen stellt keinen Verzicht darauf für die Zukunft dar.
8. Anwendbares Recht
Für den zwischen des Fotografen und dem Kunden geschlossenen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Zwingendes Verbraucherschutzrecht bleibt hiervon unberührt.