Ein Apfeltörtchen im Silbernen Förmchen mit Nussscheibchen garniert, darunter ein weißes Spitzenplatzdeckchen im Landhausstilauf einer grauen Leinentischdecke, daneben 2 einzene Äpfel sowie frisch aufgeschnittene Äpfel und einzelne Nüsse. Die schlichten Linien und natürlichen Farben tragen zu einer ruhigen, harmonischen Atmosphäre bei, ideal für ästhetische und authentische Fotografie im Personal Branding und nachhaltige Markenfotografie in Berlin.

AGB

stand 09/2026

Holzkörbchen gefüllt mit roten und gelben Äpfeln bei Tageslicht in Vogelperspektive, umringt von weiß blühenden Zweigen mit grünen Blättern. Der Untergrund ist schwarz und bildet einen Kontrast zum Motiv. Die schlichten Linien und natürlichen Farben tragen zu einer ruhigen, harmonischen Atmosphäre bei, ideal für ästhetische und authentische Fotografie im Personal Branding und nachhaltige Markenfotografie in Berlin.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

JULES LÅND LEBEN · Julia Zielske
Stand: September 2026

Mit der Buchung eines Fotoshootings bei JULES LÅND LEBEN erklärst du dich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Mir ist wichtig, dass die Zusammenarbeit für beide Seiten klar und transparent ist. Wenn vor der Buchung Fragen zu den AGB oder einzelnen Punkten entstehen, kannst du dich jederzeit per E-Mail oder telefonisch an mich wenden.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle fotografischen Leistungen von Julia Zielske, im Folgenden „Fotografin“, unter der Marke JULES LÅND LEBEN.

Individuelle Vereinbarungen, die zwischen der Fotografin und dem Kunden schriftlich getroffen wurden, gehen diesen AGB vor.

Mit der Beauftragung und der Annahme des Auftrags kommt ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen zustande.

Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihre Geltung von der Fotografin ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2. Auftrag und Ablauf

Der Umfang der jeweiligen Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

Mit Beginn der vereinbarten Leistung gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen. Eine bereits erbrachte Leistung bleibt auch dann vergütungspflichtig, wenn der Kunde diese anschließend nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt.

Die vereinbarte Anzahlung ist nach Vertragsschluss beziehungsweise entsprechend der individuellen Vereinbarung fällig. Die verbleibende Vergütung ist spätestens vor der Aufbereitung beziehungsweise Auslieferung der fertigen Bilder vollständig zu begleichen.

Nach dem Fotoshooting werden die Aufnahmen innerhalb von 2–3 Werktagen in einer Online-Galerie zur Bildauswahl bereitgestellt. Diese Aufnahmen sind unbearbeitet und dienen ausschließlich der Auswahl. Sie sind nicht für die eigene Nutzung oder Veröffentlichung bestimmt.

Die Anzahl der final bearbeiteten Bilder richtet sich nach dem gebuchten Paket. Weitere Bilder können nach Absprache hinzugebucht werden.

Die Auswahl und künstlerische Bearbeitung der Fotografien erfolgt durch die Fotografin. Stil, Farbgebung, Bildlook und Retusche orientieren sich an der Bildsprache von JULES LÅND LEBEN.

Individuelle Wünsche zur Bildbearbeitung können vorab besprochen werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitung oder eine Anpassung an einen vom Kunden gewünschten Stil besteht nicht.

Sollten einzelne Ergebnisse nicht dem persönlichen Geschmack des Kunden entsprechen, bleibt die vereinbarte Vergütung davon unberührt.

Zusätzliche oder nachträgliche Bearbeitungswünsche werden gesondert vereinbart und berechnet.

Die fertig bearbeiteten Bilder werden je nach Auftragslage innerhalb von spätestens sechs Wochen nach Abschluss der Bildauswahl beziehungsweise nach dem Fotoshooting zur Verfügung gestellt, sofern im individuellen Vertrag keine andere Lieferfrist vereinbart wurde.

3. Bildauswahl und Bearbeitung

Die unbearbeiteten Aufnahmen, die zur Auswahl bereitgestellt werden, sind Arbeitsmaterial der Fotografin. Sie stellen keine fertige Leistung dar und dürfen weder gespeichert noch veröffentlicht, bearbeitet oder anderweitig verwendet werden.

Welche Aufnahmen final bearbeitet und ausgeliefert werden, richtet sich nach der vom Kunden getroffenen Auswahl und dem gebuchten Leistungsumfang.

Die künstlerische Bearbeitung ist Bestandteil meiner fotografischen Arbeit. Dazu gehören unter anderem Farblook, Kontrast, Bildausschnitt, Retusche und weitere gestalterische Entscheidungen.

Eine nachträgliche Veränderung des von mir gelieferten Bildlooks durch den Kunden oder durch Dritte ist nur im Rahmen der ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.

4. Urheberrecht und Rechte an den Fotografien

Die von der Fotografin erstellten Fotografien sind urheberrechtlich geschützt.

Das Urheberrecht verbleibt bei der Fotografin. Auch nach vollständiger Bezahlung und Auslieferung der Bilddateien werden keine Urheberrechte übertragen.

Der Kunde erhält ausschließlich die im jeweiligen Vertrag beziehungsweise in diesen AGB beschriebenen Nutzungsrechte.

Die gelieferten Bilddateien dürfen daher nur in dem Umfang genutzt werden, für den Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

5. Nutzungsrechte des Kunden

Mit der Beauftragung erhält der Kunde die jeweils vereinbarten Nutzungsrechte an den ausgewählten und fertig bearbeiteten Fotografien.

Sofern im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Nutzungsrechte:

  1. Die private Nutzung der Fotografien für den eigenen, nicht kommerziellen Gebrauch.
  2. Die Speicherung der gelieferten digitalen Dateien auf eigenen Speichermedien sowie die Anfertigung von Abzügen und Drucken für den privaten Gebrauch.
  3. Die Veröffentlichung der Fotografien auf der eigenen Website und in eigenen Social-Media-Kanälen. Für die Veröffentlichung im Internet ist nach Möglichkeit die dafür bereitgestellte weboptimierte Datei zu verwenden.
  4. Soweit ausdrücklich vereinbart: ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich und räumlich nicht beschränktes Nutzungsrecht für kommerzielle Zwecke.

Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrechte verbleiben bei der Fotografin.

Insbesondere dürfen die Fotografien ohne entsprechende Vereinbarung nicht an Dritte zur eigenen kommerziellen Nutzung weitergegeben, verkauft oder anderweitig lizenziert werden.

Exklusive Nutzungsrechte sowie besondere Nutzungsarten, beispielsweise für umfangreiche Werbekampagnen, redaktionelle Veröffentlichungen, Verpackungen, Außenwerbung oder vergleichbare Nutzungen, werden individuell vereinbart und gesondert vergütet.

6. Bearbeitung und Veränderung der Fotografien

Die von der Fotografin gelieferten Fotografien sind Teil einer bewusst entwickelten Bildsprache.

Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen daher nicht automatisch die Veränderung oder Umgestaltung der Fotografien.

Dazu gehören insbesondere starke Filter, umfangreiche Farb- oder Retuscheänderungen, Composings, das Hinzufügen oder Entfernen wesentlicher Bildelemente sowie andere Veränderungen, die den ursprünglichen Charakter der Aufnahme verändern.

Kleinere technische Anpassungen, die für die jeweilige Veröffentlichung erforderlich sind, beispielsweise ein Zuschnitt für unterschiedliche Formate, bleiben im Rahmen der vereinbarten Nutzung zulässig.

Besondere Bearbeitungswünsche können vorab mit der Fotografin abgestimmt und individuell vereinbart werden.

7. Nutzung der Fotografien für generative künstliche Intelligenz (KI)

Die vereinbarten Nutzungsrechte umfassen nicht die Nutzung der Fotografien als Trainings-, Referenz-, Ausgangs- oder sonstiges Eingabematerial für generative Systeme der künstlichen Intelligenz (KI), sofern dadurch neue Bildinhalte erstellt, verändert, erweitert oder generiert werden.

Die vereinbarten Nutzungsrechte umfassen insbesondere nicht das Hochladen oder die Verarbeitung der Fotografien in KI-basierten Bildgeneratoren oder vergleichbaren Systemen, wenn daraus neue Fotografien, Bildkompositionen, Varianten oder andere visuelle Inhalte auf Grundlage der gelieferten Fotografien entstehen.

Eine solche Nutzung kann gesondert vereinbart und lizenziert werden. Umfang, Zweck, Dauer und Vergütung werden individuell festgelegt.

Wenn du deine bestehenden Brandfotos gezielt als Grundlage für neue KI-Bildwelten nutzen möchtest, biete ich dafür auf Wunsch eine eigene konzeptionelle und fotografische Zusammenarbeit an. Diese Leistung ist nicht Bestandteil der regulären Nutzungsrechte an den gelieferten Fotografien und wird gesondert vereinbart und vergütet.

Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die Fotografien unmittelbar zur Generierung neuer Bildinhalte eingesetzt oder mittelbar als Referenzmaterial für deren Erstellung verwendet werden.

8. Nutzung durch die Fotografin

Die Fotografin darf die im Rahmen des Auftrags entstandenen Fotografien für eigene Zwecke verwenden, insbesondere für Portfolio, Website, Social Media, Eigenwerbung, Veröffentlichungen, Wettbewerbe und Ausstellungen.

Soll der Kunde oder eine abgebildete Person nicht veröffentlicht werden, muss dies vor Beginn des Shootings ausdrücklich mitgeteilt und schriftlich vereinbart werden.

Ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Eigenwerbung kann gegen eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden.

Der Kunde erkennt an, dass die Fotografien – sofern eine entsprechende Einwilligung beziehungsweise Vereinbarung vorliegt – auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Eigenwerbung der Fotografin verwendet werden können.

9. Namensnennung

Bei einer gewerblichen Nutzung der Fotografien ist die Fotografin berechtigt, als Urheberin genannt zu werden, sofern dies branchenüblich und im Rahmen der jeweiligen Veröffentlichung möglich ist.

Die Form der Namensnennung kann beispielsweise als

„Fotos: Julia Zielske / JULES LÅND LEBEN“

oder durch eine Verlinkung auf die Website beziehungsweise den entsprechenden Social-Media-Auftritt erfolgen.

Sofern im individuellen Vertrag eine abweichende Regelung zur Namensnennung getroffen wurde, gilt diese.

10. Weitergabe der Bilddateien

Die gelieferten Bilddateien sind für den Kunden und den vereinbarten Nutzungszweck bestimmt.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies für die vereinbarte Nutzung erforderlich ist oder ausdrücklich vereinbart wurde.

Werden die Bilder beispielsweise an eine Webdesignerin, Agentur oder Druckerei weitergegeben, darf die Weitergabe ausschließlich zur Umsetzung des vereinbarten Nutzungszwecks erfolgen. Eine eigenständige Nutzung durch diese Dritten ist nicht Bestandteil der eingeräumten Nutzungsrechte.

11. Umgang mit den Fotografien

Die Fotografien dürfen nicht ohne entsprechende Nutzungsrechte veröffentlicht, vervielfältigt, verbreitet oder inhaltlich verändert werden.

Die Entfernung einer vorhandenen Fotografensignatur beziehungsweise Urheberkennzeichnung ist nicht gestattet, sofern diese Bestandteil der gelieferten Datei ist.

Für Veröffentlichungen im Internet dürfen die von der Fotografin bereitgestellten Dateien verwendet werden. Technisch notwendige Anpassungen wie Zuschnitt oder Größenanpassung bleiben zulässig, sofern der Charakter der Aufnahme dadurch nicht verändert wird.

12. Verstöße gegen Nutzungsrechte

Werden Fotografien außerhalb der vereinbarten Nutzungsrechte verwendet, kann die Fotografin die Unterlassung der entsprechenden Nutzung sowie gegebenenfalls Schadensersatz und weitere gesetzliche Ansprüche geltend machen.

Bei einer unberechtigten Nutzung kann die Fotografin eine angemessene Lizenzvergütung für die tatsächlich erfolgte Nutzung verlangen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.

Die Nichtgeltendmachung eines Anspruchs in einem einzelnen Fall stellt keinen Verzicht auf entsprechende Ansprüche in zukünftigen Fällen dar.

13. Haftung

Die Fotografin haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Fotografin nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

14. Anwendbares Recht

Für die zwischen der Fotografin und dem Kunden geschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.

Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

15. Schluss

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen.